Rechtsprechung
   BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,574
BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85 (https://dejure.org/1986,574)
BVerfG, Entscheidung vom 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85 (https://dejure.org/1986,574)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Januar 1986 - 1 BvQ 12/85 (https://dejure.org/1986,574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung auszustrahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 10.01.1986)

    Atempause für "Radio Stuttgart"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 350
  • VBlBW 1986, 169
  • ZUM 1986, 92
  • afp 1986, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 64, 67 (69 f.) m. w. N.).

    Dies wäre als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl anzusehen (vgl. BVerfGE 34, 341 (344); 64, 67 (70)).

  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
    Dies wäre als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl anzusehen (vgl. BVerfGE 34, 341 (344); 64, 67 (70)).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
    Die einstweilige Anordnung kann gerade deshalb nötig werden, weil dem Gericht die zur gewissenhaften und umfassenden Prüfung der für die Entscheidung der Hauptsache erheblichen Rechtsfragen erforderliche Zeit fehlt; es wäre dann nicht angängig, den Erlaß einer einstweiligen Anordnung von etwas Ungewissem, der summarischen Abschätzung der Erfolgschancen in der Hauptsache, abhängig zu machen (BVerfGE 7, 367 (371)).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
    Der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung steht nicht entgegen, daß ein Verfahren zur Hauptsache noch nicht anhängig ist (vgl. BVerfGE 3, 267 (277) st. Rspr.).
  • BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Einsicht in die Anklage

    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (BVerfGE 103, 41 ; vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; 89, 38 ; 92, 130 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Soweit diese Verpflichtung das seit Januar 1985 montags bis freitags von 5.30 Uhr bis 8.30 Uhr ausgestrahlte Frühmagazin von Radio Stuttgart betraf, hat das Bundesverfassungsgericht sie durch einstweilige Anordnung vom 3. Januar 1986 bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Süddeutschen Rundfunks ausgesetzt (BVerfGE 71, 350).
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Dem steht nicht entgegen, dass ein zulässiger Antrag in der Hauptsache noch nicht gestellt wurde, da es für die Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausreicht, dass die Stellung eines Hauptsacheantrags, der nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre, möglich ist (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 27, 152 ; 35, 193 ; 42, 103 ; 71, 350 ; 105, 235 ; 108, 34 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht